Die kleine Märchenbühne



Schneeweißchen und Rosenrot





Die Kurzfassung des Märchens "Schneeweißchen und Rosenrot" der Brüder Grimm:



  1. Die Schwestern: Schneeweißchen und Rosenrot sind zwei liebe, fromme und unzertrennliche Schwestern, die mit ihrer armen Mutter in einer kleinen Hütte am Waldrand leben. Sie sind nach zwei Rosenstöcken im Garten benannt – der eine mit weißen, der andere mit roten Rosen.

  2. Der Wintergast: Eines kalten Winterabends klopft es an die Tür. Es ist ein großer, schwarzer Bär, der um Einlass und Wärme bittet. Die Mädchen und die Mutter sind zunächst erschrocken, doch der Bär ist freundlich und wird zum willkommenen Gast am Herd. Er verbringt den ganzen Winter bei ihnen.

  3. Die Verwandlung: Als der Frühling kommt, muss der Bär in den Wald gehen, um seine Schätze vor den bösen Zwergen zu schützen. Beim Abschied reißt sein Pelz an einem Türhaken auf, und Schneeweißchen meint, goldenes Licht gesehen zu haben.

  4. Der Zwerg: Im Sommer begegnen die Mädchen mehrmals einem bösartigen, griesgrämigen Zwerg. Sie müssen ihm aus misslichen Lagen helfen, weil er sich seinen Bart eingeklemmt hat (in einem Baumspalt, in einem Angelschnur, etc.). Jedes Mal ist der Zwerg undankbar und beschimpft sie.

  5. Die Erlösung: Bei der letzten Begegnung schimpft der Zwerg lautstark über seine gestohlenen Schätze. Plötzlich erscheint der Bär, der auf den Zwerg zurennt. Der Zwerg fleht um Gnade, aber der Bär tötet ihn mit einem Prankenhieb.

  6. Das Happy End: Sofort fällt das Fell vom Bären ab, und es steht ein schöner Königssohn vor ihnen. Er war von dem Zwerg verzaubert worden. Der Zwerg hatte das Gold des Prinzen gestohlen. Schneeweißchen heiratet den Prinzen und Rosenrot heiratet seinen Bruder. Die beiden Schwestern und ihre Mutter leben glücklich und zufrieden.

Die Moral des Märchens "Schneeweißchen und Rosenrot" lässt sich auf folgende Hauptbotschaften zusammenfassen:

  1. Güte und Herzensreinheit werden belohnt:

  2. Der Wert des Kontrastes und der Ergänzung:

  3. Wahrer Schein und falscher Schein (Urteilsvermögen):